Moderne schwarze Glasgebäude mit Gehweg, grüner Wiese, Bäumen und Bergen im Hintergrund.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen NutzerInnen des im Erdgeschoss der Liegenschaft mit der Liegenschaftsadresse Urstein Süd 9, 5412 Puch bei Hallein, gelegenen Shared Offices und der Wissenspark B GmbH, Urstein Süd 9, 5412 Puch bei Hallein, in Hinsicht auf folgende Bereiche („Shared-Office-Flächen“):

  • Meetingräume
  • Allgemein zugängliche Räume und Bereiche.

Für MieterInnen der separat abgetrennten und ausschließlich zu nutzenden Bürobereiche, welche mit der Wissenspark B GmbH einen individuellen Mietvertrag abgeschlossen haben, gelten diese AGB nur insofern, als diese berechtigt sind, die oben aufgelisteten Bereiche ebenfalls zu nutzen. Sollten diese individuell geschlossenen Mietverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese in den individuellen Mietverträgen vorgesehenen Bestimmungen diesen AGB vor.

1.2. NutzerInnen können natürliche oder juristische Personen sein. Bei juristischen Personen ist zumindest eine natürliche Person namhaft zu machen.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der NutzerInnen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGSBESCHREIBUNG

2.1. Gegenstand dieser AGB ist die zeitweise Nutzung der Shared-Office-Flächen durch die NutzerInnen im üblichen Ausmaß.

2.2. Voraussetzung für diese Nutzung ist der Abschluss einer Buchung über das von der Wissenspark B GmbH bereitgestellte Buchungssystem („OfficeRnD“), welches unter folgender Webadresse abrufbar ist: https://uko-tower.officernd.com, oder über die App „Members“.

2.3. Die Wissenspark B GmbH ist niemals verpflichtet, eine über dieses Programm erhaltene Anfrage auf Buchung anzunehmen und kann diese jederzeit ablehnen.

2.4. Die Shared-Office-Flächen dürfen nur für geschäftliche Zwecke im üblichen Ausmaß genützt werden. Die NutzerInnen verpflichten sich, die Shared-Office-Flächen und die bereitgestellte Infrastruktur so zu nutzen, dass dabei keine Beschädigung, Zerstörung, Überlastung, oder sonstige Unbenutzbarkeit zustande kommt.

Ein Verstoß gegen diese Regel berechtigt die Wissenspark B GmbH zur fristlosen Auflösung allfälliger Vertragsverhältnisse.

2.5. Die Wissenspark B GmbH übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Gegenstände und Unterlagen der NutzerInnen und die diesen zurechenbaren Personen.

2.6. MieterInnen der separat abgetrennten Büroräume haben im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrages die Möglichkeit, den von der Wissenspark B GmbH bereitgestellten Drucker zu nutzen. Dies funktioniert aus datenschutztechnischen Gründen nur mit den bei der Übergabe erhaltenen Zutrittskarten.

Die Nutzung des vorhandenen Druckers durch die MieterInnen der separat abgetrennten Bürobereiche, sowie auch des Stroms oder Internets unterliegt dem Fair-Use-Prinzip/ dem Rücksichtnahmegebot. Bei einem übermäßigen Gebrauch behält sich die Wissenspark B GmbH vor, die extensive Nutzung in Rechnung zu stellen.

2.7. Sonstigen NutzerInnen des Shared Offices (jene, die keine individuellen Mietverträge über abgetrennte Büros geschlossen haben) ist die Nutzung dieser Druckeinrichtung strengstens untersagt.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Die Registrierung und Buchung erfolgt über das Online-Buchungssystem OfficeRnD unter: https://uko-tower.officernd.com oder über die App „Members“.

3.2. Die NutzerInnen müssen dabei ein Nutzerkonto anlegen und eine gültige Rechnungsadresse hinterlegen. Das nach der Anmeldung neu festgelegte Passwort müssen die NutzerInnen stets für sich geheim halten.

3.3. Die bei der Registrierung anzugebenden Daten sind vollständig und korrekt anzuführen. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsbefugte Person vorgenommen werden.

3.4. Kommt es nach der ersten Registrierung zu einer Änderung dieser Daten, so sind die NutzerInnen verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen bzw. selbst im Programm zu ändern.

3.5. Dadurch entstehende Kosten und/oder Schäden für das Versäumnis tragen die NutzerInnen selbst.

3.6. Zahlungsverzug der NutzerInnen berechtigt die Wissenspark B GmbH zur Zutrittsverweigerung, bis der Rückstand ausgeglichen wurde.

3.7. NutzerInnen der Shared-Office-Flächen (ohne individuellen Mietvertrag über abgetrennte Büroräume) dürfen nur die Aufenthalts- und Sanitärflächen sowie die jeweils gebuchten Meetingräume nutzen, nicht jedoch die gemeinsame Küche oder den Druckerbereich.

4. ZUTRITT, ÖFFNUNGSZEITEN

Der Zutritt zu den Shared-Office-Flächen ist von Montag bis Freitag, 06:00 – 20:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten haben nur die MieterInnen mit individuellem Mietvertrag über abgetrennte Büroräume per übergebener Zutrittskarte einen Zutritt.

4.1. Die individuell angemieteten abgetrennten Büroflächen sind nur per Zutrittskarte zu betreten.

4.2. Die buchbaren Meetingräume sind nur nach erfolgreich durchgeführter Buchung im Onlineportal zu öffnen.

4.3. Die Wissenspark B GmbH behält sich das Recht vor, NutzerInnen im Falle eines sittenwidrigen, anstößigen, oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

5. BENÜTZUNG

5.1. Die NutzerInnen sind verpflichtet, die Shared-Office-Flächen und die für diese bestimmten Einrichtungen sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

5.2. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

5.3. Sollten Schäden und Mängel am Gebäude, der Liegenschaft oder den zur Nutzung mitüberlassenen Fahrnissen entstehen, haben die MieterInnen und NutzerInnen der Wissenspark B GmbH diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

6. BETRETUNGSRECHT

6.1. Die Wissenspark B GmbH oder von ihr beauftragte Dritte können die Shared-Office-Flächen aus nachstehenden Gründen betreten:

  • Besichtigungszwecke
  • Reinigungsgründe
  • Wartungs- und Erhaltungsgründe
  • Vorbereitung und Durchführung baulicher Maßnahmen
  • Sonstige wichtige Gründe

7. PREISE & ZAHLUNGSMODALITÄTEN

7.1. Alle Preise der Wissenspark B GmbH sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten der NutzerInnen und MieterInnen.

7.2. Vereinbarte Entgelte sind wertgesichert zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Als Wertsicherungsmaßstab gilt der vom Österr. Statistischen Zentralamt in Wien veröffentlichte Index der Verbraucherpreise 2020 (VPI 2020).

Als Ausgangs- und Vergleichsmonat dient die für den Monat der jeweiligen Buchung veröffentlichte Indexzahl.

7.3. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht der NutzerInnen besteht nicht.

7.4. Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt die Wissenspark B GmbH zur Verweigerung des Zutritts zu den Shared-Office-Flächen, bis der Rückstand beglichen ist.

8. KAUTION

8.1. Die Wissenspark B GmbH behält sich vor, für überlassene Sachen wie Zutrittskarten eine Kaution zu erheben.

9. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

9.1. Bei Beendigung des jeweiligen Vertrages haben die NutzerInnen die Shared-Office-Flächen ordnungsgemäß zu retournieren.

9.2. Schäden oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der Wissenspark B GmbH vollumfänglich zu ersetzen.

9.3. Die NutzerInnen haben sämtliche Zutrittskarten, Anlagen, Einrichtungen, Zubehör, etc. an die Wissenspark B GmbH zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände kann die Wissenspark B GmbH auf Kosten der NutzerInnen einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden.

Werden zurückgelassene Gegenstände nach einmaliger schriftlicher Aufforderung nicht binnen sechs Wochen abgeholt, behält sich die Wissenspark B GmbH das Recht vor, diese kostenpflichtig zu entsorgen.

9.4. Sofern für die (End) Reinigung der Shared-Office-Flächen zusätzliche Kosten anfallen, sind diese von den NutzerInnen zu tragen.

Geben die NutzerInnen die Shared-Office-Flächen nicht rechtzeitig heraus, haften sie gegenüber der Wissenspark B GmbH für alle Schäden, welche durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.

9.5. Die Wissenspark B GmbH kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies tritt insbesondere ein, wenn die NutzerInnen mit ihren Zahlungsverpflichtungen trotz einmaliger Mahnung in Verzug geraten und den Rückstand nicht binnen 14 Tagen nach Absenden der Mahnung ausgleichen, oder die vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft verletzen.

10. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

10.1. Die NutzerInnen bestätigen, dass sich die Shared-Office-Flächen einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

10.2. Die Wissenspark B GmbH haftet nicht für den Ausfall des zur Verfügung stehenden Internets und daraus entstehende Schäden. Die Wissenspark B GmbH wird diesfalls schnellstmöglich Abhilfe schaffen. An Wochenenden oder Feiertagen kann dies gegebenenfalls länger dauern.

10.3. Die NutzerInnen dulden Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsabreiten und versichern, dass sie aus eventuellen Beeinträchtigungen keine Minderungsrechte bzw. Schadensersatzansprüche herleiten werden, sofern die Wissenspark B GmbH allfällige Schäden bzw. Beeinträchtigungen nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässig versursacht hat.

10.4. Die Wissenspark B GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der NutzerInnen sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die NutzerInnen.

Die NutzerInnen sind selbst dafür verantwortlich, insbesondere in Bezug auf die Nutzung des WLans, dass alle

  • urheberrechtlichen
  • datenschutzrechtlichen
  • wettbewerbsrechtlichen
  • markenrechtlichen und
  • sonstigen Rechtsverstöße

im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Wissenspark B GmbH unterbleiben. Sofern die Wissenspark B GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erlangt, ist die Wissenspark B GmbH berechtigt das Vertragsverhältnis umgehend aus wichtigem Grund aufzulösen.

Im Falle eines Rechtsverstoßes halten die NutzerInnen die Wissenspark B GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und halten diese auch sonst schad- und klaglos.

10.5. Die NutzerInnen sind selbst für die sichere Verwahrung ihrer Fahrnisse verantwortlich. Die Wissenspark B GmbH haftet nicht für entwendete Gegenstände.

11. HAUS- UND GEMEINSCHAFTSORDNUNG

11.1. Die NutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb im gesamten UKO Tower nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet, noch belästigt werden.

11.2. Gespräche und Telefonate sind in den öffentlichen Bereichen mit Rücksicht auf alle weiteren Personen in angemessener Lautstärke zu führen.

11.3. Kindern, sowie Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten des gesamten UKO Towers nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Die Begleitperson verpflichtet sich die Haftung für sämtliche Handlungen der Kinder und Jugendlichen zu übernehmen.

11.4. Die Benutzung des vorhandenen Druckers, der Küchenausstattung (Kaffee, etc.) und des eigenen WLANs ist NutzerInnen untersagt, die keine individuellen Mietverträge über separate Büroräume geschlossen haben.

11.5. Es gilt Rauchverbot in allen Räumlichkeiten.

11.6. Die Küche ist nur MieterInnen mit individuellen Mietverträgen über separate Büroräume zugänglich und nur von diesen zu benutzen. Um ein gemeinsames Miteinander zu gewährleisten, ist jede/r Mieter/in angewiesen, die vorhandenen Elektrogeräte sachgemäß und die Einrichtung und Küchenutensilien pfleglich zu behandeln. Jede/r Mieter/in hat die benutzten Töpfe, Teller, Gläser, etc. (die der Wissenspark B GmbH, oder auch selbst mitgebrachte) ausnahmslos und ohne Aufschub unmittelbar vor Verlassen der Küche sachgemäß in den Geschirrspüler zu räumen oder falls dieser voll ist, per Hand abzuwaschen.

Die Wissenspark B GmbH behält sich vor, den Zugang zur Küche für alle MieterInnen, oder auch einzelne ohne Nennung von Gründen einzuschränken, sollte die gemeinsame Nutzung zu übermäßigem Personal- und/oder Reinigungsaufwand führen.

11.7. Die NutzerInnen haben Arbeitsplätze und gemeinsam genutzte Räumlichkeiten aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Diese Bereiche stellen keine Ablageflächen für private Gegenstände dar. Papier und Müll sind entsprechend in den dazu vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Unterlagen und Gegenstände haften die NutzerInnen selbst.

11.8. Den NutzerInnen ist es untersagt, Flucht- und sonstige Zugangswege durch Abstellen von Gegenständen zu versperren.

11.9. Die Eingangstüren sind stets geschlossen zu halten. Sie dürfen auch nicht nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt offengehalten werden. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind dabei zu beachten.

11.10. Smartphones, Notebooks, oder andere Geräte sind vor Diebstahl zu sichern und beim Verlassen der Räumlichkeiten mitzunehmen. Die Wissenspark B GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen und Gegenständen der NutzerInnen und MieterInnen im Gebäude.

11.11. Die NutzerInnen verpflichten sich, den Anweisungen der Mitarbeiter der Wissenspark B GmbH Folge zu leisten, sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße berechtigen die Wissenspark B GmbH, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Der Wissenspark B GmbH bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.

12. PARKPLATZ

12.1. Eine Parkberechtigung für einen Parkplatz unter dem Gebäude besteht nur mit aufrechtem gesondert abgeschlossenem Mietvertrag.

12.2. Besucher/Gäste/Kunden der NutzerInnen können auf den öffentlichen Besucherparkplätzen unter der Plaza parken.

12.3. Die Fahrzeuge sind ordnungsgemäß innerhalb der Markierungslinien abzustellen und müssen so abgestellt werden, dass auf den benachbarten Plätzen das jederzeitige ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist.

Bei Zuwiderhandlung behält sich die Wissenspark B GmbH das Recht vor, verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr der FalschparkerInnen zu versetzen bzw. entfernen zu lassen.

12.4. Bei der Ein- und Ausfahrt ist die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.

12.5. Das abgestellte Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

12.6. Innerhalb der Parkflächen bzw. bei Zu- und Abfahrt auf der Liegenschaft darf das Fahrzeug mit höchstens 10 km/h bewegt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO.

12.7. Es ist untersagt, Fahrzeuge zu reparieren oder zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe, oder Öle einzufüllen oder abzulassen, sowie Verunreinigungen herbeizuführen.

12.8. Die Wissenspark B GmbH kann auf Kosten der ParkerInnen das Fahrzeug abschleppen lassen, wenn

  • ein allfälliges Mietverhältnis abgelaufen ist oder der Mietzins nicht bezahlt wurde;
  • das abgestellte Fahrzeug den Betrieb der Parkanlage gefährdet oder
  • das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist, oder während der Einstellzeit die Zulassung wegfällt.

13. DATENSCHUTZ UND DATENVERWENDUNG

13.1. Die Wissenspark B GmbH beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) und verpflichtet sich der Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO.

Die Datenschutzbestimmungen der Wissenspark B GmbH sind unter https://www.sharedoffice.at/datenschutz jederzeit online abrufbar.

13.2. Die NutzerInnen stimmen der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an den Plattformdienstleister Management System OfficeRnD zu. Die Datenschutzbestimmungen des Plattformdienstleisters können jederzeit online abgerufen werden unter: https://www.officernd.com/privacy/.

13.3. Die Wissenspark B GmbH behält sich vor, die Räumlichkeiten des UKO Towers in den öffentlichen Bereichen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durch Videokameras zu überwachen. Die Aufnahmen werden für die Dauer des Bestehens einer Rechtsgrundlage verarbeitet und sodann gelöscht.

Die digitale Zugangskontrolle des UKO Towers registriert, welche Zutrittskarte wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls gelöscht, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung wegfällt.

14. NUTZUNG DER MEETINGRÄUME

14.1. Alle im Buchungsportal registrierten Personen (auch externe Nutzer) erhalten bei aufrechtem Rechtsverhältnis und vorhandener Kapazität die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Meetingräume (Meeting 01, Meeting 02, Meeting 03) gegen ein vordefiniertes Entgelt über das Buchungssystem OfficeRND zu buchen.

Diese Räume können mit Dritten (z.B. Geschäftspartnern oder Kunden) während der gebuchten Zeiten genutzt werden.

14.2. Für die Wissenspark B GmbH gibt es die Möglichkeit, den registrierten NutzerInnen ein kostenloses Buchungskontingent zur Verfügung zu stellen. Ein Credit entspricht einer Stunde Nutzungsdauer. Sollte das zur Verfügung gestellte Kontingent nicht im vorgesehenen Zeitraum aufgebraucht werden, so verfällt der Anspruch. Die Nutzung eines bestimmten, gewünschten Raumes wird nicht gewährleistet. Die Wissenspark B GmbH behält sich auch das Recht vor, die Buchung eines Raumes auf einen gleichwertigen Raum zu verlegen.

14.3. Die Nutzung der Meetingräume wird zu einem Stundensatz zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

14.4. Die Buchung ist verbindlich und wird erst durch schriftliche Bestätigung durch die Wissenspark B GmbH wirksam.

14.5. Die NutzerInnen verpflichten sich, die Räume pünktlich zum Ablauf der gebuchten Nutzungszeit zu verlassen. Überschreitungen der Nutzungszeit sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wissenspark B GmbH und in diesem Fall gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts zulässig.

Auch bei einer nicht zuvor abgesprochenen Überschreitung der gebuchten Nutzungszeit haben die NutzerInnen das zu zahlende Entgelt für die gesonderte Nutzung zu zahlen. Die Wissenspark B GmbH behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens vor.

14.6. Die Ausstattung der Meetingräume beinhaltet eine moderne Präsentations- und Videokonferenzmöglichkeit inkl. eigenem Internet und Möblierung. Die Wissenspark B GmbH behält sich jedoch vor, diese Ausstattung zu ändern.

14.7. Mit der Einrichtung und Ausstattung ist sorgfältig umzugehen. Beschädigungen, die auf unsachgemäße Benutzung durch die NutzerInnen oder Dritte zurückzuführen sind, werden den NutzerInnen gesondert in Rechnung gestellt.

14.8. Die NutzerInnen dürfen grundsätzlich keine Speisen und Getränke (außer Wasser) in die Räume mitbringen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Wissenspark B GmbH.

14.9. Die Verwendung von eigenen elektronischen Geräten unter Nutzung des Stromnetzes der Wissenspark B GmbH bedarf der Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wissenspark B GmbH gehen zu Lasten der NutzerInnen.

14.10. Die Unter- bzw. Weitervermietung sowie die sonstige Weitergabe der überlassenen Räume bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Wissenspark B GmbH.

14.11. Die Wissenspark B GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem wichtigem Grund vom Vertrag/der Buchung außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere von der Wissenspark B GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages/der Nutzung unmöglich machen
  • Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person der MieterInnen/NutzerInnen oder des Zweckes gebucht werden
  • Die Wissenspark B GmbH einen Anlass zur Annahme hat, dass die Buchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen der Wissenspark B GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.

14.12. Es besteht kein Anspruch der NutzerInnen auf Schadensersatz gegen die Wissenspark B GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Personenschäden.

14.13. Stornierungen der Meetingräume sind bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Buchungspreis fällig.

15. REINIGUNG

15.1. Es erbringt eine externe Firma Reinigungsleistungen und reinigt die Büroflächen, sowie die Shared-Office-Flächen.

15.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Reinigungsleistungen an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht.

15.3. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, oder ändert sich der vorgesehene Reinigungstag generell, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt.

15.4. Diese Reinigung bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf darüberhinausgehende sonstige Verschmutzungen. Darunter sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, giftige und gesundheitsgefährdende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen.

Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen sonstigen Reinigung entstehen, sind nicht im vereinbarten Entgelt enthalten.

16. ALLGEMEINES, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

16.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Vereinbarung ist diesfalls durch eine wirksame zu ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

16.2. Die Verträge unterliegen dem Recht der Republik Österreich.

16.3. Für alle Streitigkeiten aus den Verträgen oder im Zusammenhang mit dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der Wissenspark B GmbH zuständig.